Inhalt

Für die Erstellung des Jahresabschlusses ist umfangreiches Wissen zu den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich. Die steuerverschärfende Rechtslage macht diese Aufgabe zusätzlich komplexer. Unser Team steht Ihnen gerne mit umfassendem Know-how zur Verfügung.

Unser Know-how, Ihr Vorteil

Durch die steuerverschärfende Rechtslage klaffen die handelsrechtlichen und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben immer weiter auseinander. Deshalb muss zusätzlich zu einer Handelsbilanz ebenso eine davon abweichende Steuerbilanz erstellt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei diesen Aufgaben.

Bei der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ immer stärker ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf. Unsere über Jahre aufgebaute Reputation wirkt sich dabei sehr förderlich aus.

Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne bei diesen umfangreichen Aufgaben. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Unser Leistungsangebot

  1. Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
  2. Veröffentlichung oder Hinterlegung im elektronischen Bundesanzeiger
  3. Erstellung der Steuerbilanz mit Übermittlung der E-Bilanz nach aktueller Taxonomie
  4. Aufstellen der betrieblichen Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer)
  5. Prüfung der Steuerbescheide und ggf. einlegen von Rechtsbehelfen
  6. Aufstellen der Einnahmenüberschussrechnung mit elektronischer Übermittlung an das Finanzamt.
  7. Entwicklung des betrieblichen Anlagvermögens
  8. Besonderheiten bei Personengesellschaften
    - gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte
    - Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
    - Kapitalkontenentwicklung
  9. Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern bei erforderlichen Prüfung

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